Hauswirtschaftskraft (w/m/d) in Teilzeit (20 Std./Woche) für unsere Tagespflege in Bischofsheim

Wir suchen ein neues Mitglied für unsere Tagespflege in Bischofsheim, welche das bereits bestehende Team in der Hauswirtschaft unterstützen wird. Wenn du Spaß an der Arbeit mit älteren Menschen hast und eine sinnvolle Beschäftigung finden willst, bist du bei uns richtig!

Alles über uns:
www.asb-suedhessen.de

  • Arbeitsbereich: Leben im Alter
  • Standort: Bischofsheim
  • Einstiegstermin: Ab sofort

Dein Kontakt

Deine Aufgaben:

  • Speiseplanerstellung unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe der Gäste in Abstimmung mit der Leitung der Tagespflege
  • Auf- und Zubereitung der Mahlzeiten und ggf. gesonderte Mahlzeitenzubereitung
  • Einhaltung der vorgegebenen Budgets
  • Selbstständige Planung des Einkaufs und der Vorratshaltung von Lebensmitteln sowie von entsprechenden Arbeitsmaterialien
  • Sachgerechte Lagerung und Verwaltung der Lebensmitteln gemäß gültigen externen und internen Vorgaben
  • Eigenverantwortliche Abrechnung des Lebensmitteleinkaufs mit der Leitung der Tagespflege
  • Reinigung und Pflege der Küche und Vorratsräume sowie der Einrichtungsräume
  • Abfallsortierung und -entsorgung
  • Wäschepflege und -versorgung

Was wir Dir bieten:

  • 20 Std./ 5 Tage Woche (09:00 – 15:00 Uhr)
  • Das Arbeitsverhältnis ist auf ein Jahr befristet
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach unserem Manteltarifvertrag, inklusive eines 13. Monatsgehalts, 30 Tage Urlaub, Mitgliedschaft bei E-GYM Wellpass, sowie Urlaubsgeld
  • Eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit mit einem hohen Gestaltungsspielraum
  • Zusammenarbeit in einem sehr gutem Team
  • Regelmäßige Weiter- und Fortbildungsangebote

Das bringst Du mit:

  • Erfahrung im Umgang mit hilfebedürftigen Menschen und hauswirtschaftlichen Belangen oder aber ein ausgeprägtes Interesse diesen Bereich kennen zu lernen
  • Teamfähigkeit
  • Gefühl für Sauberkeit und Hygiene
  • Führerschein Klasse B (bzw.3 alt)
  • Gesundheitliche Eignung nach den Vorschriften der Arbeitsmedizin
  •  und §43 lfSG)
  • Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeit
  • Gepflegtes Auftreten
  • Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 1 Jahr)
  • Erstbelehrung im Umgang mit Lebensmitteln (gemäß §35)